

Welche Schäden zahlt eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung zahlt berechtigte Schadenersatz- ansprüche aus, die aus dem Verhalten Ihres versicherten Tieres entstehen. Das können Personen- Sach- oder auch Vermögensschäden sein.
Was fällt unter Personenschaden und ist dieser mitversichert?
Die typischsten Personenschäden in der Tierhaftpflichtversicherung sind wohl durch den Biss-Schaden des Hundes oder dem Ausschlag des Pferdes verursacht, die mit allen finanziellen Folgen versichert sind. Versichert sind diese Schäden aber nur, wenn fremde Personen oder Sachen vom Schaden betroffen sind.
Was versteht man unter Vermögensschäden und sind diese durch die Tierhalthaftpflichtversicherung mit gedeckt?
Vermögensschäden sind generell Schäden, die weder den Sach- noch den Personenschäden zuzuordnen sind. Wenn z.B. durch das Fehlverhalten Ihres Hundes ein Geschäftsmann nicht pünktlich den Geschäftsabschluss tätigen kann, so entsteht durch entgangenen Gewinn ein Vermögensschaden, der bis zu einer bestimmten Höhe versichert ist.
Gefällt Ihnen dieser Internetauftritt? Dann können Sie ihn hier an Ihre Freunde und Bekannte weiterempfehlen.





