Wer ist in der Kfz-Versicherung versichert?

Im Rahmen eines Kfz-Versicherungsvertrages sind folgende Personen versichert:
Der Versicherungsnehmer selbst, also der Vertragspartner, der Halter des Fahrzeugs, also derjenige, der tatsächlich die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug hat und es für eigene Rechnung nutzt, das ist i. d. R. derjenige, auf den das Auto, Motorrad oder Mofa zugelassen ist, der Eigentümer des Fahrzeugs, der Fahrer, sowie der berechtigte Insasse.

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Wie hoch ist die Deckungssumme in der Kfz-Haftpflichtversicherung?

Über die vom Gesetzgeber festgelegten Mindestdeckungssummen für
die Kraftfahrzeugpflichtversicherung bieten einige Versicherer einen verbesserten Versicherungsschutz von über 100 Mio. EUR. Dieser gilt pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Bei Personenschäden werden jedoch nur 8 Mio. EUR für jede geschädigter Person bereitgestellt.

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Welche Leistungen bietet die Kfz-Haftpflichtversicherung?

Die Leistungen der Kfz-Haftpflichtversicherung:
Haben Sie einmal mit Ihrem Kfz einen Schaden verursacht und der Geschädigte infolgedessen nun Ansprüche gegen Sie geltend gemacht, so kommt die Kfz-Versicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf. Unberechtigte Ansprüche werden hingegen auf seine Kosten abgewehrt. Die Kosten für ein Strafverfahren oder einer Nebenklage trägt der Versicherer jedoch nicht selbst. Für solche Fälle empfiehlt insurance1.de eine Verkerechtschutzversicherung abzuschließen.

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