Was leistet die gesetzliche Rentenversicherung?

Ehemalige Angestellte und Arbeiter erhalten Rentenzahlungen aus der Gesetzlichen Rentenversicherung, während Beamte eine sog. Pension beziehen. Die Rentenauszahlung ist vornehmlich abhängig vom Einzahlungszeitraum.
Der Generationenvertrag besagt, dass die arbeitende Bevölkerung die Renten der älteren Bevölkerung durch Ihre Beiträge sichern. Wegen des steigenden Alten-Anteils in der Bevölkerung finanzieren exponential immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentenzahlungen. Aus diesem Grund tritt die Private Altersvorsorge mehr und mehr als notwendige Vorsorge in den Vordergrund.



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Möglichkeiten und Bestandteile der Privaten Altersvorsorge

Was versteht man eigentlich unter einer privaten Rentenversicherung?

Die private Rentenversicherung verbindet Kapitalanlage und Versicherung. Die Beiträge werden dabei in der Regel mit einer garantierten Mindestverzinsung (für Verträge ab 2004: 2,75%) angelegt. Hinzu können Überschussbeteiligungen kommen, die jedoch nicht garantiert sind.
Private Rentenversicherungen haben im Allgemeinen ein eher geringes Risiko und mittlere Ertragschancen. Die Abschlusskosten werden auf die ersten zehn Jahre der Laufzeit verteilt. Private Rentenversicherungen eignen sich besonders für jüngere sicherheitsbewusste Anleger.
(Quelle: Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung)


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Was sind Fondssparpläne?

Bei einem Fondssparplan erfolgt die Anlage des Kapitals in Investmentfonds, z. B. Aktien-, Renten- oder gemischten Fonds. Sie unterscheiden sich in den Ertragschancen - und im Risiko für den Anleger. Bei Aktienfonds steht der Chance auf eine hohe Anlagerendite bei günstiger Entwicklung der Kapitalmärkte das Verlustrisiko durch fallende Kurse gegenüber. Eine Mindestrendite ist nicht garantiert, lediglich der Kapitalerhalt muss bei geförderten Produkten zugesagt werden.
Die Chance auf eine hohe Rendite hängt genau wie das Verlustrisiko von der Mischung des Fonds ab, ist jedoch höher als bei Banksparplänen und privaten Rentenversicherungen. Kosten entstehen durch Ausgabeaufschläge beim Kauf und durch Verwaltungs-/Depotgebühren. Fonds mit hohem Aktienanteil sind eher für jüngere risikofreudige Anleger geeignet, weil hier ausreichend Zeit ist, vorübergehende Kursverluste wieder auszugleichen.
(Quelle: Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung)


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Was ist ein Banksparplan?

Dabei kann der Zinssatz von der Laufzeit oder dem Sparbetrag abhängig sein oder sich nach einem Referenzwert wie z.B. der Umlaufrendite festverzinslicher Anleihen richten. Es besteht nur ein sehr geringes Risiko. Allerdings wachsen die Erträge auch nur langsam. Zusätzliche Kosten entstehen in der Regel nicht. Banksparpläne eignen sich besonders für ältere Anleger, deren Ansparzeitraum kürzer ist, und für Menschen mit hohem Sicherheitsbedürfnis.
(Quelle: Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung)


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Was versteht man unter der Riester-Rente?

Die Riester Rente gilt als freiwillige private Altersvorsorge. Sie wird dazu verwendet, um die individuelle Versorgungslücke zu schließen. Über das Arbeitsleben hinweg zahlt der Versicherte Beiträge in entsprechende Versicherungen, wie z.B. Sparpläne, Fonds oder normale private Rentenversicherungen ein. Der Anreiz liegt in den Steuerfreibeträgen und möglichen staatlichen Zulagen.
Hinzu kommt die Garantie des Versicherers, dass die eingezahlten Beträge plus eine Verzinsung von derzeit 2,75% am Ende der Laufzeit ausgezahlt werden. Die Freibeträge und Zulagen gelten für Beamte, gesetzlich rentenversicherte Arbeitnehmer, Eltern in Erziehungsurlaub, Soldaten, Zivildienstleistende und Arbeitslose. Für Selbstständige ohne gesetzliche Pflichtrentenversicherung besteht derzeit keine der o.g. Förderungen. Grundsätzlich ist die Rendite der Riester Rente höher als vergleichbare Anlageformen.
(Quelle: Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung)


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Was versteht man unter Rürup-Rente?

Seit dem 1. Januar 2005 besteht eine weitere steuerbegünstigte Form der privaten Altersvorsorge: die sog. Rürup Rente. Die Rürup Rente gilt als steuerbegünstigte Leibrentenversicherung. Sie ist erst ab dem 60. Lebensjahr auszahlbar. Dies jedoch nicht als Kapitalauszahlung. Sie kann nicht vererbt, beliehen oder veräußert werden. Jedoch können zusätzliche Berufsunfähigkeitsversicherungen oder Hinterbliebenenversicherungen abgeschlossen werden. Die Auszahlungssumme der Rürup Rente muss versteuert werden.
Für Selbstständige gilt die Rürup Rente als attraktiv, da diese nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen können. Derzeit können 60% aller Aufwendungen für die Rürup Rente und auch zur Rentenversicherung steuerlich abgesetzt werden. Hinzu ist die Geltungmachung von Aufwendungen zu berufsständischen Versorgungszwecken möglich. Maximal können 20.000 Euro (Singles) bzw. 40.000 Euro (Verheiratete) geltend gemacht werden. Bis 2025 steigt der steuerfreie Beitragsanteil um 2% pro Jahr.


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