Kann jeder zwischen betrieblicher und privater Vorsorge wählen?

Selbstverständlich. Beide Formen der zusätzlichen Vorsorge werden gleichermaßen gefördert. Allerdings bietet die betriebliche Altersversorgung den Vorteil, dass aufgrund der niedrigeren Verwaltungskosten in der Regel eine bessere Rendite zu erreichen ist. Die Leistung muss entweder als lebenslange Rente in gleichen oder steigenden Beträgen oder durch Auszahlungsplan mit Restkapitalverrentung erfolgen.

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Gibt es eine Pflicht für die Arbeitnehmer zur zusätzlichen Altersvorsorge?

Nein. Niemand ist verpflichtet, zusätzlich für das Alter vorzusorgen. Da die Renten langfristig nicht mehr so stark steigen werden, werden diejenigen, die nicht zusätzlich vorsorgen, im Alter aber eine Einkommenslücke haben.

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Ist eine betriebliche Altersversorgung (BAV) denn mit zusätzlichem finanziellen Aufwand für den Arbeitgeber verbunden?

Wenn der Arbeitgeber nur den Rahmen für die Entgeltumwandlung zur Verfügung stellt: Nein. Er spart vielmehr Sozialversicherungsbeiträge bis 2008. Je nach Durchführungsweg hat er allerdings geringfügige Beiträge zur Insolvenzsicherung zu zahlen (bei der Direktversicherung nicht). Wenn der Arbeitgeber hingegen eine BAV zusätzlich zum Gehalt anbieten will, zahlt er auch eigene Beiträge in die BAV - allerdings aufgrund der starken Förderung mit einem wesentlich höheren Wirkungsgrad als bei einer Gehaltsauszahlung. Und wenn er eine BAV statt einer Gehaltserhöhung einrichtet, so gibt es nur Gewinner - Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

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